Liebe Mitglieder der Sektion Piz Terri
Der Vorstand hat einen Vorschlag zur Änderung der Statuten erarbeitet, um sie zeitgemässer zu gestalten und besser an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
In der folgenden Übersicht findet ihr die wesentlichen Änderungen zusammengefasst. Die geänderten Stellen sind im neuen Statuten-Vorschlag zur besseren Übersichtlichkeit grün markiert.
Neuer Statutenvorschlag:
Der vom Vorstand ausgearbeitete Antrag zur Änderung der Statuten wird in der Generalversammlung am 29. November 2024 zur Abstimmung gebracht. Die neuen Statuten kommen in Kraft, sofern die Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen den überarbeiteten Statuten zustimmt.
Gerne stehen wir euch für Fragen zur Verfügung. Auskünfte zu den Statuten erteilen euch Arno Arpagaus, Präsident (076 422 88 77) und Andrea Beerli, Umweltbeauftragte (079 429 84 81).
Sportliche Grüsse
Der Vorstand
Übersicht Änderungen
Vereinfachung von Formulierungen:
- Art. 3 Abs. 4: möglich (anstatt statthaft)
- Art. 3 Abs. 5: Vereinfachung Lesbarkeit
Anpassung der Kommunikationswege des Vorstands mit den Mitgliedern:
- Art. 3 Abs. 6
- Art. 6 Abs. 1
Anpassungen aufgrund Änderung des Beitrittsreglements gemäss den Bestimmungen in der Abgeordnetenversammlung 2024: Art. 4 Abs. 5 und 6 gelöscht
Neu gilt das sogenannte «Mitgliedschaftsjahr» ab Eintrittsdatum, diese Absätze erübrigen sich durch die Einführung eines Mitgliedschaftsjahrs
Aufhebung des Maximalbetrages der Jahresbeiträge: Art. 4 Abs. 4
Ergänzung der Kommissionen als Organ: Art. 5
Aufgaben der Vorstandsmitglieder: Art. 7 Abs. 2 Kommunikationsbeauftragte:r anstatt Redaktor, Umweltbeauftragte:r anstatt Bibliothekar
Amtsdauerbeschränkung auf 15 Jahre (4 mögliche Wiederwahlen)
- Der Vorstandsmitglieder: Art. 7 Abs. 2
- Der Mitglieder in Kommissionen: Art. 9 Abs. 3
Leitender Ausschuss des Vorstands aufgehoben: ehemals Art. 7 Abs. 4
Anpassung der finanziellen Kompetenzen des Vorstands: Art. 7 neu Abs. 5 (alt Abs. 6)
Einmalige Ausgaben pro Geschäft von CHF 20’000.— auf CHF 25’000.— erhöht, Maximalbetrag der einmaligen Ausgaben pro Vereinsjahr von CHF 50’000.— auf 75’000.— erhöht
Präzisierung der Kompetenzen (Unterschriftsberechtigung): Art. 7 neu Abs. 6 (alt Abs. 7)
Ergänzung eines Absatzes für die Möglichkeit zur Schaffung einer Geschäftsstelle: Art. 7 neu Abs. 8
Ergänzung eines Absatzes über die Führung von Rettungsstationen: Art. 9 Abs. 4