Informationen zum Vorschlag der Statutenänderung
Liebe Terrianer:innen
Aufgrund der neuen Sportförderungsverordnung des Bundes und den daraus resultierenden Richtlinien von Swiss Olympic müssen die Statuten aller SAC-Sektionen bis spätestens 1. Januar 2026 angepasst werden. Die neuen Vorgaben betreffen Themen wie Ethik, Doping, Amtszeiten im Vorstand, Geschlechterregelung sowie Grundsätze der Mitbestimmung und Prävention. Mit der Anpassung stellen wir sicher, dass unsere Sektion die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Fördergelder für unsere Jugendarbeit weiterhin gesichert bleiben.
In der folgenden Übersicht findet ihr die wesentlichen Änderungen zusammengefasst. Die geänderten Stellen sind im neuen Statuten-Vorschlag zur besseren Übersichtlichkeit farbig markiert. Der vom Vorstand ausgearbeitete Antrag zur Änderung der Statuten wird in der Generalversammlung am 28. November 2025 zur Abstimmung gebracht.
Gerne stehen wir euch für Fragen zur Verfügung. Auskünfte zu den Statuten erteilen euch Arno Arpagaus, Präsident (076 422 88 77) und Andrea Beerli, Umweltbeauftragte (079 429 84 81).
Sportliche Grüsse
Der Vorstand
Übersicht Änderungen
Art. 2 Zweck & Aufgaben – neuer Absatz «freier Zugang»
Neu: Die Sektion setzt sich «für den freien Zugang zur Gebirgswelt» ein, sucht gütliche Einigungen mit Behörden/Interessengruppen und kann «zur Wahrung ihrer Interessen den Rechtsweg beschreiten». (Alt: dieser Passus fehlte.) Sektionen haben die Möglichkeit bei Projekten Einspruch zu erheben (Bauprojekte die den Schutz des freien Zugangs gefährden etc.) Der Zentralverband unterstützt solche Einsprachen, wenn die Sektion das wünscht.
Art. 4 Beiträge – Eintrittsgebühr / Wiedereintritt
Alt: Wiedereintretende zahlen keine Eintrittsgebühr (zusammen mit Übertritten/Zusatzsektionen).
Neu: Befreiung nur für Übertritte aus anderen Sektionen sowie Zusatzsektionen.
Art. 5 Anerkennung Ethik-Charta und -Statut, Doping-Statut und Bindung an übergeordnete Regeln
Neuer Abschnitt Ethik/Doping/Integrity eingefügt und gegliedert:
Art. 5 (Anerkennung Ethik-/Doping-Statute & Bindung an übergeordnete Regeln),
Art. 5a(Zuständigkeit SSI, Sportgericht, CAS),
Art. 5b (Verhinderung von Wettkampfmanipulation).
Art. 8 Vorstand (alt Art. 7) – Ergänzungen zum Thema Governance
- Amtsbeginn klargestellt: «Eine Amtsperiode beginnt mit der ordentlichen GV.» (neu)
- Diversity-Ziel: «Im Vereinsvorstand sollen die Geschlechter ausgewogen vertreten sein.» (neu)
- Interessenkonflikte: Der neue Passus zu Interessenkonflikten stellt sicher, dass Entscheide des Vorstands transparent, unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Sektion getroffen werden. Er verhindert, dass persönliche Beziehungen oder private Vorteile das Vereinswohl beeinflussen, und stärkt damit Vertrauen, Fairness und Glaubwürdigkeit in der Führung (neu, detailliert).
- Vorteilsannahme-Verbot: Keine direkten/indirekten Vergünstigungen über symbolischen Wert (neu).
Art. 9 Revisionsstelle (alt Art. 8)
- Option externe Revisionsgesellschaft (neu).
- Einsichtsrecht «jederzeit» und Pflicht zum schriftlichen Bericht an die GV (erweitert).
- Schriftliche Berichterstattung zuhanden der GV (neu).
Art. 10 Kommissionen (alt Art. 9) – Rettung & Behörden
Neu: Rettungsstationen «gewährleisten die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden»
(Alt: «arbeiten nach Vorgaben der ARS»).
Neuer Statutenvorschlag: